Jeder haftet nach dem Gesetz für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Die Haftung gilt in unbegrenzter Höhe und bezieht das gesamte Vermögen, wie Haus, Grundbesitz und Gehalt mit ein.
Die meisten Haftpflichtschäden sind zum Glück nur geringfügig. Manchmal kann der entstandene Schaden aber Ihre finanziellen Möglichkeiten weit übersteigen – vor allem dann, wenn Personen verletzt werden und ggf. Krankenhaus-, Rehabilitations- oder auch Rentenleistungen gezahlt werden müssen.
Die Privathaftpflicht-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen: Sie prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Sie leistet bei begründeten Forderungen und wehrt unbegründete Ersatzansprüche ab.
Kleintiere und Katzen sind in Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung mit abgesichert. Dies gilt jedoch nicht für Hunde und Pferde. Für diese Tiere sind spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen notwendig, die Sie als Tierhalter gegen mögliche Schadenersatzforderungen umfassend absichern.
Mit einer Vereinshaftpflicht-Versicherung schützt Ihr Verein sich und seine aktiven Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen. Die Versicherung springt ein, wenn bei Vereinsaktivitäten jemand oder etwas geschädigt bzw. beschädigt wird.